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Stakeholder

Es wurden Stakeholder gesammelt und im Anschluss ihre Interessen, Ansprüche, Anteile und Anrechte am System oder Merkmalen des Systems festgehalten:

Auflistung

Identifikator Name des Stakeholders Organisation oder Einzelperson Macht im / über das System Zu erwartender Einfluss auf die Stakeholder
SH-1 Teilnehmer einer Maßnahme Einzelperson Mittel Hoch
SH-2 Betreuungspersonal einer Maßnahme (Angestellter) Einzelperson Hoch Hoch
SH-3 Angehörige der Teilnehmer Einzelperson Gering Gering
SH-4 Gesetzliche Betreuer von Teilnehmern Einzelperson Mittel Gering
SH-5 Verantwortliche innerhalb einer Maßnahme (Angestellter) Einzelperson Hoch Hoch
SH-6 Leiter einer Maßnahme (Arbeitgeber) Einzelperson oder Organisation Hoch Mittel
SH-7 Geldgeber einer Maßnahme Einzelperson oder Organisation Gering Gering

SH-1

  • Teilnehmer haben ein Interesse daran in den Maßnahmen gut betreut, unterhalten und gefördert zu werden.
  • Teilnehmer haben ein Interesse daran sich mit dem Betreuungspersonal gut zu verstehen.
  • Teilnehmer haben ein Interesse daran nicht körperlich oder geistig überfordert zu werden.
  • Teilnehmer haben einen Anspruch darauf das ihre Grundbedürfnisse in den Maßnahmen versorgt werden.
  • Teilnehmer haben einen Anspruch darauf, dass in den Maßnahmen mit ihren Daten datenschutzkonform umgegangen wird.
  • Teilnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.

SH-2

  • Betreuungspersonal hat ein Interesse daran, dass ihre Arbeit erträglich und angenehm gestaltet ist.
  • Betreuungspersonal hat ein Interesse bei ihrer Arbeit unterstützt zu werden.
  • Betreuungspersonal hat ein Interesse daran sich mit den Teilnehmern der Maßnahme gut zu verstehen.
  • Betreuungspersonal hat einen Anspruch darauf, dass in den Maßnahmen mit ihren Daten datenschutzkonform umgegangen wird.
  • Betreuungspersonal hat einen Anspruch auf Bezahlung für ihre Arbeit/Leistung.
  • Betreuungspersonal hat in der Rolle als Angestellter den Anspruch, dass ihr Arbeitgeber Rücksicht auf ihre Rechte, Rechtsgüter und Interessen nimmt und das Arbeitsverhältnis in sozialer Weise ausgestaltet.

SH-3

  • Angehörige haben ein Interesse daran, dass die Teilnehmer gut versorgt, betreut, unterhalten und gefördert zu werden.
  • Angehörige haben ein Interesse daran Informationen über den Teilnehmer, sein Verhalten und seinen Aufenthalt zu erhalten.

SH-4

  • Gesetzliche Betreuer haben ein Interesse daran, dass die Teilnehmer gut versorgt, betreut, unterhalten und gefördert werden.
  • Gesetzliche Betreuer haben einen Anspruch darauf Informationen über den Teilnehmer, sein Verhalten und seinen Aufenthalt zu erhalten.

SH-5

  • Verantwortliche innerhalb der Maßnahmen haben ein Interesse daran, dass die Maßnahme einen guten Ruf hat.
  • Verantwortliche innerhalb der Maßnahmen haben ein Interesse daran, dass die zu erledigenden Arbeiten von dem anwesenden Personal in der verfügbaren Zeit ordentlich erledigt werden.
  • Verantwortliche innerhalb der Maßnahmen haben ein Interesse daran, dass es den Teilnehmer in den Maßnahmen gut geht.
  • Verantwortliche innerhalb der Maßnahmen haben ein Interesse daran, dass die Mitarbeiter in den Maßnahmen sich wohlfühlen.
  • Verantwortliche innerhalb der Maßnahmen haben ein Anspruch auf Bezahlung für ihre Arbeit/Leistung.
  • Verantwortliche innerhalb der Maßnahmen haben den Anspruch, von den Leitern der Maßnahme sofern möglich die Ressourcen zur Verfügung gestellt zu bekommen, dass sie und ihre Mitarbeiter die gestellten Aufgaben in der zur verfügung stehenden Zeit erfüllen können.

SH-6

  • Leiter der Maßnahmen/Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass die Maßnahme einen guten Ruf hat.
  • Leiter der Maßnahmen/Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass es den Teilnehmer in den Maßnahmen gut geht.
  • Leiter der Maßnahmen/Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass die Angestellten in den Maßnahmen sich wohlfühlen.
  • Leiter der Maßnahmen/Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass die zu erledigenden Arbeiten von so wenig Personal wie möglich erledigt werden können.
  • Leiter der Maßnahmen/Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass die zu erledigenden Arbeiten so schnell und effektiv wie möglich erledigt werden.
  • Leiter der Maßnahmen/Arbeitgeber haben einen Anspruch, dass die Angestellten ihren Leistungs und Verhaltenspflichten nachgehen.

SH-7

  • Geldgeber der Maßnahmen haben ein Interesse daran, dass die Maßnahme einen guten Ruf hat.
  • Geldgeber der Maßnahmen haben ein Interesse daran, dass die Maßnahmen gewinnbringend sind.